Bislang war die Einreise nach Namibia unkompliziert, da keine Einreiseerlaubnis erforderlich war. „Deutsche können für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Jahr zu ausschließlich touristischen Zwecken ohne Visum einreisen“, heißt es aktuell dazu noch auf der Website des Auswärtigen Amts. Dies wird sich bald ändern.
Ab dem 1. April 2025 müssen deutsche, österreichische und schweizer Staatsbürger (und weitere Nationalitäten) wahlweise vorab online oder bei der Ankunft am Einreiseschalter in Namibia ein Visum beantragen. Den Einreisestempel erhält man dann nicht mehr gebührenfrei.
Was ist der Grund dafür? Die Einführung eines kostenfreien Visums war seit langer Zeit ein Thema und basiert auf einer Überprüfung von vor 33 Jahren geschlossenen Abkommen. Damals habe Namibia viele Nationen von der Visumspflicht befreit, was leider bis heute nicht auf Gegenseitigkeit beruhe.
Wir als Reiseveranstalter respektieren natürlich diese Entscheidung - auch, wenn wir sie für unglücklich halten, da für Reisende dadurch zusätzliche, nicht unerhebliche Kosten für eine Reise nach Namibia entstehen. Dabei sprechen wir nicht von kleinen Summen. Der Einreisestempel / das Visum soll ab dem 1. April rund 1600 Namibia-Dollar (ca. 83 Euro) kosten, zahlbar bei der Ankunft.
Für Alleinreisende mag das ja noch hinnehmbar sein. Für Familien hingegen kommen zu den ohnehin schon hohen Flugkosten nun noch einige Euro mehr hinzu, alleine für die Einreise. Eine Familie, die sich den Traum vom Namibia-Urlaub erfüllen will, wird zweimal überlegen, ob sie sich das leisten wollen.
Auch die Namibier selbst befürchten, dass das kostenpflichtige Visum Besucher langfristig abschrecken könnte. Ganz besonders im Hinblick auf die für den Antrag geforderten Dokumente und den ausschließlich in Englischer Sprache zur Verfügung stehenden Beantragungsprozess:
- Ausfüllen des Visumantragsformulars - jeder Antragsteller, auch Minderjährige, muss ein separates Visumantragsformular ausfüllen.
- Beglaubigte Kopien des Reisepasses des Herkunftslandes (in Klärung, ob dies auch bei Beantragung vor Ort am Schalter gilt)
- Einladungsschreiben des Einladenden, falls eingeladen (gilt nicht für Buchungen über Reisebüros und Reiseveranstalter)
- Vom Einladenden unterzeichnete Bürgschaftsurkunde, falls eingeladen (gilt nicht für Buchungen über Reisebüros und Reiseveranstalter)
- Sechs (6) Monate Bankauszug des Einladenden, falls eingeladen (gilt nicht für Buchungen über Reisebüros und Reiseveranstalter)
- Aktueller Status des Einladenden, falls eingeladen (gilt nicht für Buchungen über Reisebüros und Reiseveranstalter)
- Falls über ein Reisebüro gebucht: Motivationsschreiben eines Reisebüros oder des Antragstellers. Hier reicht unser Reisevoucher!
- Nachweis eines bestätigten Rückflugtickets (Beleg bei Buchung in Eigenregie oder Beleg durch Reisebüro, Reiseveranstalter)
- Nachweis einer Unterkunft (Hotelreservierung/Wohnsitz). (Auf unseren Reisevouchern stehen die Unterkünfte)
- Nachweis der finanziellen Situation des Antragstellers für 6 Monate - dieser Punkt befindet sich gerade in Klärung!
- Wenn Sie eine Familie sind (Ehefrau und Kinder unter 17 Jahren müssen keine Vollmacht hochladen) oder ein Vertreter im Namen des Antragstellers den Antrag stellt, müssen Sie die vom Antragsteller unterzeichnete Vollmacht hochladen, um ein Urlaubsvisum zu beantragen.
Die Online Beantragung erfolgt über diesen Link: https://eservices.mhaiss.gov.na/holidayvisa-services
Ob sich die Beantragung vor Ort am Schalter genau so umfangreich gestaltet, ist bisher noch nicht kommuniziert worden. Wir hoffen natürlich, dass sich hier noch etwas tut und sich das gesamte Prozedere kurzfristig doch noch verändern, also vereinfachen wird.
Spätestens mit Ihren Reiseunterlagen ca. 3-4 Wochen vor Abreise erhalten Sie von uns Auskünfte, wie der fiinale Stand für die Visa Beantragung sein wird. Diese Zeit ist ausreichend für den Prozess der Beantragung.